2. Mai 2022
Lieber Werner,
Was erfährt ein 79-jähriger Architekt, welcher 2017 – im Ruhestand – doch nochmals einen Auftrag annimmt und ihn nun nach unerwartet langer Vorbereitungszeit noch realisieren will/muss und dies aber nicht ohne erneutem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu tun gedenkt? Trifft es zu, dass ältere Berufsleute in Haftpflichtangelegenheiten Verursacher einer wesentlich höheren Schadenfrequenz sind? Was meinst Du?
Herzliche Grüsse
Bruno